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WER KANN BEI UNS ANRUFEN?Frauenfachberatungsstelle:Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind: - körperliche und / oder seelische Misshandlung - sexualisierte Gewalt / Belästigung / Stalking - Vergewaltigung - sexueller Missbrauch in der Kindheit - sexueller Missbrauch der eigenen Kinder häusliche Gewalt (Gewalt in der Partnerschaft oder Ehe) Frauen und Mädchen, die - Schwierigkeiten mit der Alltagsbewältigung haben - sich in Trennung oder Scheidung befinden - unter Essstörungen leiden - sich selbst verletzen - Psychiatrieerfahrung haben Frauen und Mädchen, die - eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB brauchen - Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Muttersein haben Frauenhaus: Frauen, die von Gewalt betroffen sind - die Schutz, Unterstützung und eine vorrübergehende Wohnmöglichkeit für sich und ihre Kinder benötigen: |
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