Wer kann bei uns anrufen?

Frauenhaus:

Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Schutz, Unterstützung und eine vorrübergehende Wohnmöglichkeit für sich und ihre Kinder benötigen

 

Frauenfachberatungsstelle:

Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind

  • körperliche und / oder seelische Misshandlung
  • sexualisierte Gewalt / Belästigung
  • Vergewaltigung
  • sexualisierte Gewalt in der Kindheit
  • sexualisierte Gewalt an den eigenen Kindern
  • häusliche Gewalt

 

Frauen und Mädchen, die

  • Schwierigkeiten mit der Alltagsbewältigung haben
  • sich in Trennung oder Scheidung befinden
  • unter Essstörungen leiden
  • sich selbst verletzen
  • psychisch erkrankt sind

 

Frauen, deren PartnerInnen und Mädchen, die

  • eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB benötigen
  • Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Elternsein haben
  • während der Schwangerschaft oder nach der Geburt in eine psychische Krise geraten
  • während der Schwangerschaft oder nach der Geburt von Gewalt betroffen sind
  • Fragen zur Sexualität haben