Kinder und häusliche Gewalt

Das Miterleben von Partnergewalt ist eine Kindeswohlgefährdung, denn die Kinder wachsen in einer Atmosphäre von Gewalt, Angst und Demütigung auf. Sie sind immer auch Opfer häuslicher Gewalt und zwar als Zeugen der Partnergewalt unter den Eltern und oft als Betroffene, die selbst Übergriffe erfahren.

 

Kinder fühlen sich hilflos und ohnmächtig, versuchen die Mutter vor der Gewalt zu schützen und fühlen sich oft schuldig an der Situation. Kinder in Gewaltbeziehungen leiden unter Vernachlässigung und werden überfordert, denn sie sind oft diejenigen, die die Mutter trösten und versorgen, wenn sie verletzt ist. Kinder reagieren mit Auffälligkeiten, wie z.B. Schlafstörungen, Ängstlichkeit, Aggressivität oder Selbstverletzendem Verhalten.

Neuere Forschungen haben ergeben, dass Kinder, die Partnerschaftsgewalt miterlebt haben, in ihrer kognitiven Entwicklung benachteiligt sind. Es ist davon auszugehen, dass ein deutlicher Unterdrückungseffekt der tatsächlich vorhandenen schulischen Begabungen vorliegt und es gibt Hinweise, dass einmal vorhandene Rückstände nicht leicht wieder aufzuholen sind

 

Auch die soziale Entwicklung der Kinder ist beeinträchtigt. Kinder, die häusliche Gewalt erlebt haben, weisen häufiger sozial wenig angepasste Konfliktbewältigungsmuster auf sowie geringere soziale Fähigkeiten im Umgang mit Gleichaltrigen.


Mädchen, die Zeugen von Gewalt in ihrer Familie waren, werden später als Erwachsene doppelt so oft in Beziehungen misshandelt (Schröttle et al., 2004).
Bei Kindern und Jugendlichen, die Gewalt miterlebt haben, erhöht sich später beträchtlich die Bereitschaft, selber Gewalt auszuüben (Pfeiffer et Wetzels, 1999).
Kinder, die häusliche Gewalt erleben, brauchen ein eigenständiges Unterstützungsangebot, eine Vertrauensperson, mit der sie über das Erlebte und über ihre Ängste sprechen können. Denn in der Familie ist das Thema tabuisiert und oft wird Kindern von den Eltern auferlegt, nicht mit Außenstehenden darüber zu sprechen.
Ob Kinder Auffälligkeiten entwickeln ist stark davon abhängig, ob sie intakte Bindungen im nahen Umfeld haben.

 

Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Kinder im Kreis Stormarn:

 

Nach einer Trennung kann es auch weiter zu Übergriffen kommen, z.B. wenn der Vater das Umgangsrecht ausübt. Zum Schutz der Frau und der Kinder vor weiterer Gewalt kann das vorübergehende Aussetzen des Umgangs oder ein betreuter Umgang angezeigt sein. Die Frauenfachberatungsstelle berät und unterstützt bei den erforderlichen Wegen zum Jugendamt und Familiengericht.

 

Auch während der Schwangerschaft und nach der Geburt gibt es ein erhöhtes Risiko, Gewalt in der Partnerschaft zu erleiden. Die Schwangeren- und Familienhilfeberatung bietet in dieser Situation Hilfe und Unterstützung an.