Polizeiliche Wegweisung

Die polizeiliche Wegweisung wurde im Zuge der Einführung des Gewaltschutzgesetzes mittlerweile in allen Bundesländern in Deutschland in den Polizeigesetzen verankert. Sie soll Intervention bei häuslicher Gewalt befördern und gewährt bei Anwendung sofortigen Schutz vor weiterer häuslicher Gewalt.

 

In Schleswig-Holstein ist der § 201a Landesverwaltungsgesetz die rechtliche Grundlage.

 

Die polizeiliche Wegweisung besteht aus einer Wohnungsverweisung sowie einem Rückkehr- und Betretungsverbot.


Wird die Polizei über den Notruf 110 zu einem Einsatz häusliche Gewalt gerufen, so kann sie zur weiteren Gefahrenabwehr sofort eine polizeiliche Wegweisung aussprechen. Ob eine Wegweisung ausgesprochen wird, liegt im Ermessen der Einsatzbeamtin / des Einsatzbeamten. Ausschlaggebend ist, ob sichtbar Gewalt stattgefunden hat und die Einschätzung getroffen wird, dass weiterhin Gefahr besteht. Hinweise hierfür können sein, dass die Polizei bereits mehrfach zum Einsatzort gerufen wurde, sichtbare Verletzungen vorliegen, Sachen zerstört wurden und / oder durch Spontanäußerungen des Opfers und Zeugen eine Bedrohung erkennbar ist.

 

Die Wegweisung kann bis zu 14 Tage ausgesprochen werden. Dem Täter wird der Wohnungsschlüssel abgenommen und unter Beaufsichtigung der Polizei darf er persönliche Sachen packen und wird aus der Wohnung geführt. Er darf für die Dauer der Wegweisung die Wohnung nicht betreten und Kontakt zum Opfer aufnehmen. Die Polizei kann dem Gewalttäter auch untersagen, bestimmte Orte aufzusuchen, wie z.B. den Arbeitsplatz der Frau, den Kindergarten oder die Schule der Kinder.
Die polizeiliche Wegweisung steht zumeist am Anfang der Interventionskette bei häuslicher Gewalt, die Maßnahme dient der Gefahrenabwehr und bietet dem Opfer die Möglichkeit, durch die Räumliche Trennung vom gewalttätigen Partner in Ruhe über weitere Schritte nachzudenken und in dieser Zeit Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

 

Hierzu übermittelt die Polizei die Kontaktdaten des Opfers an die Frauenfachberatungsstelle, die dann zeitnah telefonisch mit der Frau Kontakt aufnimmt und Hilfe und Unterstützung anbietet (pro-aktive Beratung). Gehören minderjährige Kinder zum Haushalt, so wird auch das Jugendamt informiert, das ebenfalls zeitnah Kontakt aufnimmt.

 

In der Regel führt eine polizeiliche Wegweisung auch zu einer Strafverfolgung.