Stalking

Was ist Stalking?
Der Begriff Stalking (englisch: anschleichen, pirschen) steht für das fortgesetzte Nachstellen, Verfolgen  und Belästigen einer anderen Person. Es ist ein weit verbreitetes Phänomen, vor allem durch prominente Opfer wurde die Öffentlichkeit auf das Problem aufmerksam. Seit März 2007 ist, mit Einführung des § 238 StGB, Stalking ein eigenständiger Straftatbestand und kann je nach Schwere des Falls mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden.


Meist kennt das Opfer den Täter aus dem privaten oder beruflichen Umfeld. In den meisten Stalking Fällen werden Frauen in der Trennungsphase oder nach einer Trennung  vom (Ex-) Partner  belästigt und bedroht. Die Ex-Partner wollen die Trennung nicht akzeptieren,  sie schikanieren und bedrohen die Frau und wollen sie auf diese Weise in die Beziehung zurückzwingen oder sich rächen. Kennzeichnend für Stalking ist, dass es sich nicht um einen einmaligen Übergriff handelt, sondern das Opfer ständig mit einem erneuten Übergriff rechnen muss, wobei der Täter häufig sehr kreativ ist und auf unterschiedlichster Weise versucht Kontakt herzustellen und Macht auszuüben.

 

Nur in wenigen Fällen liegt bei den Tätern eine psychische Störung vor, in der Regel wissen sie sehr genau, was sie tun  und tragen für ihr Handeln die volle Verantwortung.

 

Beispiele für Stalking:

  • Telefonterror, SMS, E-Mail zu jeder Tages u. Nachtzeit
  • Auflauern vor der Wohnung, an Orten, die das Opfer regelmäßig aufsucht
  • Verfolgen, ständige Präsens
  • Briefe, unerwünschte Geschenke
  • Sachbeschädigungen
  • Eindringen in die Wohnung
  • Androhung von Gewalt bis hin zu Morddrohungen
  • Körperverletzungen

 

Die Gefährdungssituation ist von Fall zu Fall unterschiedlich, z.B. ist das Risiko erhöht, wenn der Täter der Expartner ist und in der Beziehung bereits gewalttätig war. Deshalb ist es wichtig, eine Risikoeinschätzung vorzunehmen und einen Sicherheitsplan aufzustellen. Hierbei unterstützt die Frauenfachberatungsstelle.

Welche Folgen hat Stalking?
Wenn die Nachstellungen über einen längeren Zeitraum anhalten, kann dies beim Opfer zu erheblichen seelischen, körperlichen und sozialen Belastungen führen. Betroffene leben häufig in ständiger Erwartung erneuter Übergriffe und fühlen sich nirgends, auch in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher.
Viele Betroffene leiden unter Stressreaktionen, wie Ängste, Schlafstörungen und Magen-und  Darmproblemen. Bei längerer Bedrohung kann es auch zu Depressionen und Suizidgedanken kommen. Viele schränken ihren Bewegungsraum ein, vermeiden zunehmend soziale Kontakte und verlieren an Lebensqualität.

Was kann die Betroffene tun?
Stalkingfälle sind individuell unterschiedlich und es gibt auch nicht immer eine schnelle Lösung. Wenn Sie selbst von Stalking betroffen sind, sprechen Sie mit Personen, denen Sie vertrauen  und wenden Sie sich an die Frauenfachberatungsstelle vor Ort. Ein frühzeitiges, klares und konsequentes Handeln ist für die Beendigung des Stalkings von Vorteil.

 

Folgende Verhaltensweisen für Betroffene haben sich bewährt:

  • Frauen sollten dem Stalker einmal und unmissverständlich verdeutlichen, dass sie keinerlei Kontakt zu ihm wollen und ihn dann vollständig ignorieren. Jede weitere Reaktion lässt ihn hoffen und bestärkt ihn in seinen Handlungen.
  • Dies kann schriftlich geschehen über ein Einschreiben mit Rückschein. Es kann ratsam sein, auch gar keinen persönlichen Kontakt aufzunehmen, sondern eine Person des Vertrauens zwischen Opfer und Täter agieren zu lassen, z.B. eine Anwältin, einen Anwalt.
  • Betroffene sollten Familie, FreundInnen, KollegInnen, NachbarInnen usw. informieren. Öffentlichkeit kann schützen. Nicht selten werden auch Angehörige und Freunde vom Stalker belästigt.
  • Es sollte alles dokumentiert werden, was der Stalker tut, möglichst mit Datum und Uhrzeit (Stalking-Tagebuch führen),  Briefe, E-Mails, SMS sollten aufbewahrt werden, sie können  u.U. als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
  • Bei Telefonterror kann eine Fangschaltung bei der Deutschen Telekom AG beantragt werden. Die Telefonnummer sollte bei der Telefonauskunft gestrichen werden und eine neue Telefonnummer beantragt werden, die geheim bleibt. Die Kosten dafür müssen betroffene Frauen allerdings selbst tragen.  
  • Bei akuter Bedrohung: Aufsuchen eines sicheren Ortes, wie z.B. eine Polizeiwache, Geschäft, Gaststätte etc.,
  • Erstattung einer Anzeige. Es sollte darauf bestanden werden, dass die Anzeige zu Protokoll genommen wird. Die Polizei ist verpflichtet, jede Strafanzeige aufzunehmen und bei Verdacht auf Straftaten ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Polizei ist verpflichtet, zur Verhinderung von Straftaten einzuschreiten. Die Polizei sammelt die Stalking-Vorfälle, deshalb ist es auch wichtig, jeden erneuten Verstoß wieder zu melden.

 

Rechtliche Möglichkeiten (GewSchG, § 238 StGB),
Die Betroffene kann nach § 1 Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Amtsgericht Schutzanordnungen auch im Eilverfahren beantragen. Dem Täter kann gerichtlich untersagt werden, sich dem Opfer zu nähern und sich an Orten aufzuhalten, an dem sich das Opfer regelmäßig befindet, z.B. Arbeitsplatz. Außerdem kann untersagt werden, Kontakt in jeglicher Form aufzunehmen, zu drohen oder Beleidigungen auszusprechen. Ein Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz ist strafbewährt, d.h. die Polizei wird bei Verstößen gegen Schutzanordnungen ein Ermittlungsverfahren einleiten. Das Opfer kann selber bei Verstößen bei Gericht Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft beantragen. Eine rechtsanwaltliche Beratung ist dabei hilfreich. Es können Kosten entstehen.

Seit 2007 ist der § 238 StGB „Nachstellung“  in Kraft getreten, der Schutz der Stalking-Opfer wurde dadurch gestärkt. Bei Stalking handelt es sich um eine Straftat, die zur Anzeige gebracht werden sollte, damit eine Strafverfolgung erfolgen kann. Die Polizei in Schleswig-Holstein hat Stalkingbeauftragte und spezielle Handlungsanweisungen zum Umgang mit Stalkingfällen.


In der Praxis hat sich gezeigt, dass der § 238 StGB nur in schweren Fällen des Stalkings greift und leider nicht die Möglichkeit einer schnellen Intervention bietet, da Strafverfahren in der Regel langwierig sind. Wirkungsvoller sind Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz und es können im Rahmen des Stalking auch andere Straftatbestände zur Anzeige gebracht werden, wie z.B. Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung.

 

Die Frauenfachberatungsstelle vor Ort informiert und unterstützt. Weitere Infos siehe Links.

Infomaterial - Stalking
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