Über uns

Träger der Frauenfachberatungsstelle in Bad Oldesloe und des Frauenhauses Stormarn ist der Verein "Frauen helfen Frauen Stormarn e.V." , der 1988 gegründet wurde. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und ist politisch und konfessionell unabhängig. Darüber hinaus ist „Frauen helfen Frauen Stormarn e.V.“ Koordinationsstelle des KIK, dem Netzwerk bei häuslicher Gewalt für den Kreis Stormarn.

 

Bei Frauen helfen Frauen Stormarn e.V. arbeiten ausschließlich Frauen mit sozialpädagogischer und/oder therapeutischer Qualifikation. Die telefonische Beratung wird durch im Notruf geschulte ehrenamtliche Frauen unterstützt.

 

Die Finanzierung erfolgt seit 1993 größtenteils durch das Land Schleswig-Holstein, den Kreis Stormarn, der Stadt Bad Oldesloe sowie andere Städte und Gemeinden des Kreises. Darüber hinaus sind Eigenmittel zu erbringen.

 

„Frauen helfen Frauen Stormarn e.V.“ ist Mitglied

  • im Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bff
  • im Landesverband Frauenberatung Schleswig HolsteinLFSH
  • in der Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenhäuser Schleswig-Holstein LAG
  • bei der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser ZIF
  • im Bundes Fachverband Essstörungen e.V. BFE
  • im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband DPVW.

 

Unsere Zielsetzung ist es,

  • durch individuelle Beratung und Gruppenangebote die sozialen, seelischen und körperlichen Folgen sexualisierter Gewalt mit den Frauen aufzuarbeiten und ihnen zu helfen, Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
  • durch Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit die vielfältigen patriarchalen Gewaltstrukturen sichtbar zu machen, abzubauen und auf die Veränderung weiblicher Lebenszusammenhänge hinzuwirken.
  • uns für die Durchsetzung des im Grundgesetz verankerten Rechts jeder Frau auf Gleichberechtigung, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung einzusetzen.

 

Wir begegnen Frauen offen, annehmend und parteilich und orientieren uns an ihren Bedürfnissen und Erfahrungen.

 

Wir unterliegen der Schweigepflicht.

 

aktuelle Satzung
FhF -Satzung 2016.pdf
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